FÖRDERUNG
Förderungswerber
Förderungswerber können sein:
Förderungsvoraussetzung
Die Gewährung einer Förderung setzt voraus, dass
Einreichung
Ausmaß der Förderung
Bundesförderung
Das Ausmaß der Förderung eines digitalen Leitungskatasters gemäß den geltenden Förderungsrichtlinien zum UFG beträgt € 2,-- pro Laufmeter im Kataster digital erfassten Leitungen. Die vom Bund gewährte Förderung darf nicht höher sein als 50% der diesbezüglichen förder fähigen Firmenrechnungen (Kosten ohne USt.)
Endabrechnung
Auszahlung der Fördermittel
Die Auszahlung der Bundesförderung erfolgt entweder in Form eines Investitionskostenzuschusses oder in Form eines Finanzierungszuschusses.
Bei einem Investitionskostenzuschuss kann die erste Förderung nach Funktionsfähigkeit mittels eines Rechnungsnachweises (Bundesformular 2-fach) im Wege über die Fachabteilung beantragt werden. Die restliche Förderung wird nach Genehmigung der Endkollaudierung durch die KPC ausbezahlt.
Bei einem Finanzierungszuschuss kann die erste Förderung mit einem Rechnungsnachweis nach Bezahlen von 25% der vertraglich zugesicherten Investitionskosten im Wege über die FA abgerufen werden, Die weitere Förderung fließt nach Meldung der Funktionsfähigkeit entsprechend dem Zuschussplan
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